Häufige Fragen
Ist die professionelle Zahnreinigung selbst zu zahlen?
Die professionelle Zahnreinigung wird nämlich nicht von allen Krankenkassen bezuschusst. Daher ist sie grundsätzlich eine Privatleistung.
Wie oft muss eine professionelle Zahnreinigung / Prophylaxe durchgeführt werden?
Wir im Zahnarzt Zentrum Bremen sind der Auffassung, dass je nach Ihrer häuslichen Pflege die professionelle Zahnreinigung mindestens einmal im Jahr maximal aber dreimal im Jahr durchgeführt werden sollte. Wer ganz sicher gehen will, vereinbart besser eine halbjährliche Wiederholung. Dann kann bei regelmäßiger Anwendung unserer Tipps zur Mundpflege eine oberflächliche Zahnfleischentzündung vollständig ausheilen und Karies effektiv verhindert werden. Je nach Ihrem individuellen Mundhygienestatus und dem Befund des Zahnarztes während der Routinekontrollen kann aber auch eine 1/4-jährlich oder noch häufigere Wiederholung der Zahnreinigung notwendig sein. Beispielsweise starke Raucher, Diabetiker und Patienten mit schweren Zahnfleischerkrankungen können besser beraten werden.
Was ist eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Die Prophylaxe fasst alle Maßnahmen zusammen, die der Vorbeugung von Zahn- und Munderkrankungen dienlich sind und diese damit verhindern. Die professionelle Zahnreinigung ist dabei ein Baustein im Prophylaxesystem und wird mit PZR abgekürzt. Die professionelle Zahnreinigung im Zahnarzt Zentrum für Bremen sorgt bei Ihnen für strahlend saubere Zähne und ein frisches Gefühl im Mund. Haben Sie Fragen zu einer professionellen Zahnreinigung in unserem Zahnarzt Zentrum für Bremen? Dann kommen Sie gerne persönlich bei uns vorbei oder holen Sie sich erste Informationen per Telefon oder per E-Mail an unsere Praxis ein. Wir im Zahnarzt Zentrum Bremen freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Zahlt die Krankenkasse eine Vollnarkose?
Leider wird die Vollnarkose in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Nur im Ausnahmefall kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen. Dies muss jedoch im Vorfeld beantragt, geprüft und genehmigt werden. Bei Kindern bis 11 Jahren stehen die Chancen in der Regel gut, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dazu unterstützen wir vom Zahnarzt Zentrum Bremen Sie gerne.
Behandeln Sie unter Vollnarkose?
Eine Behandlung unter Vollnarkose ist ausnahmslos nur nach Rücksprache möglich. Des Weiteren werden dahingehend keine Kinder behandelt.
Jedes Jahr beim Zahnarzt, aber kein Bonusheft?
Da jeder Zahnarzt seine Abrechnungsdaten über 10 Jahre aufzubewahren hat, kann das Bonusheft jederzeit nachträglich ausgestellt oder vervollständigt werden.
Nehmen Sie auch Kassenpatienten?
Ja, selbstverständlich, nehmen wir auch Kassenpatienten. In unserer Zahnarztpraxis unterscheiden sich die Behandlungsstrategien nicht zwischen „Kasse“ und „Privat“. Eventuell übernimmt Ihre Krankenversicherung nicht alle Leistungen, die wir als Zahnarztpraxis im Rahmen einer modernen, wissenschaftlich-basierten Zahnheilkunde anbieten. Dies wird natürlich im Einzelfall mit Ihnen diskutiert und Alternativen besprochen. Jeder, der sich für seine Mundgesundheit interessiert und bereit ist, aktiv daran mitzuarbeiten ist in unserer Praxis herzlich willkommen. Egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Ist das Bonusheft weiterzuführen?
Ja, das Bonusheft muss weiterhin geführt werden, da das Bonusheft weiterhin Gültigkeit hat. Das Bonusheft muss bei Erwachsenen einmal im Jahr und bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zweimal im Jahr durch den behandelnden Zahnarzt nach der zahnärztlichen Kontrolle abgestempelt werden. Das vollständig geführte Bonusheft garantiert einen erhöhten Zuschuss der Krankenkasse bei neuen Kronen-, Brücken- oder Prothesenversorgungen.
Warum sollte das Bonusheft geführt werden?
Das Bonusheft ist beim Zahnersatz für die Zuschuss-Festsetzung wichtig. Ein seit 1991 oder die letzten 10 Jahre vollständig geführtes Bonusheft erhöht den Bonus um 30%. Ein Bonusheft mit den letzten 6 aufeinander folgenden Nachweisen erhöht den Zuschuss um 20%.
Wie oft sollte eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt werden?
Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen befürworten eine zahnärztliche Routineuntersuchung mindestens zweimal im Jahr. Dies wird auch von allen Krankenkassen, gesetzlich oder privat, als Optimum dargelegt. Periodisch müssen je nach Karies Parodontitisrisiko Röntgenbilder zur Verlaufskontrolle angefertigt werden.
Kann ich bei akuten Zahnschmerzen auch ohne Termin kommen?
Ja, selbstverständlich. Wir sind als Zahnarztpraxis verpflichtet eine gewisse Mindestanzahl an Notpatienten aufzunehmen. Keiner soll bei uns akute Zahnschmerzen haben. Allerdings müssen Sie ggf. mit einer kleinen Wartezeit rechnen, bevor Sie behandelt werden können. Bitte rufen Sie uns unbedingt vorher an, damit wir uns auf Ihren Besuch einstellen können.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wenn Sie bereits leichte Beschwerden haben, dann warten Sie nicht bis zum akuten Zahnschmerz, sondern kommen nach telefonischer Voranmeldung umgehend als Notfall-Patient in unsere Praxis. Termine zur Beratung oder Routinekontrolle können wir Ihnen meistens kurzfristig, d.h. innerhalb von 2-3 Tagen, anbieten. Allerdings Termine für eine professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxe können nur in Ausnahmefällen kurzfristig vergeben werden. Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit wir Ihre Wunschtermine berücksichtigen können.